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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2021 - 70 A 5.16   

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OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2021 - 70 A 5.16 (https://dejure.org/2021,58801)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.2021 - 70 A 5.16 (https://dejure.org/2021,58801)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2021 - 70 A 5.16 (https://dejure.org/2021,58801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 229 § 6 Abs 1 S 2 BGBEG, Art 229 § 6 Abs 2 BGBEG, Art 229 § 6 Abs 3 BGBEG, Art 229 § 6 Abs 4 BGBEG, § 102 VwVfG
    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des in einem Flurbereinigungsverfahren durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur verursachten Schadens

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 60 LAnpG, § 140 S 1 Alt 3 FlurbG, § ... 54 VwVfG, Art 229 § 5 BGBEG, § 635aF BGB, § 195nF BGB, § 242 BGB, Art 229 § 6 BGBEG, § 55 VwVfG, § 56 VwVfG, § 57 VwVfG, § 58 VwVfG, § 59 VwVfG, § 60 VwVfG, § 61 VwVfG, § 638 Abs 1aF BGB, § 639 Abs 2aF BGB, § 209 Abs 1aF BGB, § 199 Abs 1nF BGB, § 203 S 1nF BGB, § 204 Abs 1 Nr 1nF BGB, § 634anF BGB
    Schadensersatz; durch ein Flurbereinigungsverfahren hervorgerufen; öffentlich bestellter Vermessungsingenieuröffentlich-rechtlicher Werkvertrag; unanfechtbarer Bodenordnungsplan; Verjährung; einschlägige Verjährungsvorschrift; Beginn der Verjährung; Hemmung bzw. ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 3.16

    Kurze Verjährung bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2021 - 70 A 5.16
    Dabei können je nach Regelungszusammenhang und Interessenlage Verjährungsfristen von unterschiedlicher Dauer analog anzuwenden sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 10 C 3/16 - juris, Rn. 18 m.w.N.).

    Dies bedeutet aber nicht, dass öffentlich-rechtliche Ansprüche schlechthin den §§ 195, 199 BGB unterworfen wären (vgl. Grothe, Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2021, § 195 Rn. 18 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 10 C 3/16 - juris, Rn. 18).

    Die in § 102 VwVfG enthaltene Verweisung auf Art. 229 § 6 Abs. 1 bis 4 EGBGB belegt seine Vorstellung, dass die mit der Schuldrechtsnovelle vorgenommenen Änderungen des Verjährungsrechts grundsätzlich auch im Öffentlichen Recht Anwendung finden können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2016 - 9 A 16/15 - juris, Rn. 43 f., Urteil vom 15. März 2017 - 10 C 3/16 - juris, Rn. 19 und Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 5/18 - juris, Rn. 14 ff.).

    Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 10 C 3/16 - juris, Rn. 23), wobei Schadensersatzansprüche mit dem Eintritt des Schadens entstehen (vgl. hierzu Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB Allgemeiner Teil / EGBGB, BGB § 199 Rn. 18, beck-online).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2016 - 11 L 23.14

    Rechtsweg bei Schadensersatzklage aus einem Vertrag über Erstellung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2021 - 70 A 5.16
    Auf die Beschwerde hin hob der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die vorgenannte Verweisung auf und wies darauf hin, dass sachlich zuständig das Flurbereinigungsgericht beim Oberverwaltungsgericht sei, da es sich um eine Streitigkeit handele, die durch ein Flurbereinigungsverfahren hervorgerufen worden sei (Beschluss vom 18. Mai 2016 - OVG 11 L 23.14 -).

    Denn der zwischen den Beteiligten geschlossene (Rahmen-)Werkvertrag vom 6./13. Mai 1996 samt nachfolgender Ergänzungs- und Teilleistungsverträge, aus dem der geltend gemachte Schadensersatzanspruch abgeleitet wird, war veranlasst durch das nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz eingeleitete und durchzuführende Bodenordnungsverfahren N ..., wobei für die vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung anhängig gemachte Streitigkeit der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (vgl. hierzu bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2016 - OVG 11 L 23.14 - juris, Rn. 8).

    Gegenstand der vorliegenden Klage ist ein Schadensersatzanspruch wegen Nicht- bzw. Schlechterfüllung eines öffentlich-rechtlichen Werkvertrages (vgl. hierzu bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2016 - OVG 11 L 23.14 - juris, Rn. 8).

  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 359/04

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus vor dem 1.1.2002 geschlossenen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2021 - 70 A 5.16
    Für die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Verjährung liegt jedoch mit Art. 229 § 6 EGBGB eine Sondervorschrift vor, wobei Art. 229 § 6 Abs. 3 und 4 EGBGB Rückausnahmen zur Regelung in Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB über die Anwendung neuen Rechts sind (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 359/04 - juris, Rn. 9).

    Denn altes Recht gilt für vor dem 1. Januar 2002 geschlossene Verträge auch dann, wenn die Gewährleistungsansprüche - wie vorliegend - zum Stichtag noch nicht entstanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 359/04 - juris, Leitsatz und Rn. 11 ff.; Palandt, 78. Aufl., Art. 229 § 6 EGBGB, Rn. 2).

  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2021 - 70 A 5.16
    Danach greift hier § 638 Abs. 1 BGB a.F. ein, der die Verjährung des Schadensersatzanspruches nach der Norm des § 635 BGB a.F. regelt, welche wiederum die vom Kläger der Sache nach geltend gemachten Kosten zur Beseitigung von Mängeln des Werkes erfasst (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. März 1998 - X ZR 4/95 - juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Dies ist allerdings ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn der Besteller nicht mehr die Erfüllung des Vertrages verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergangen ist, wovon auszugehen ist, wenn der Besteller ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Unternehmer zusammenarbeiten zu wollen, also endgültig und ernsthaft eine (Nach-)Erfüllung durch ihn ablehnt (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 43 ff., 46 f., vgl. auch BGH, Urteil vom 3. März 1998 - X ZR 4/95 - juris, Leitsatz Nr. 3 und Rn. 18-20).

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 5.18

    Unterliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs als

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2021 - 70 A 5.16
    Dass Vermögensansprüche auch im öffentlichen Recht der Verjährung unterliegen und der Geltung einer (kürzer als dreißigjährigen) Verjährungsfrist nicht das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entgegensteht, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 5/18 - juris, Rn. 11, 13 ff. m.w.N.).

    Die in § 102 VwVfG enthaltene Verweisung auf Art. 229 § 6 Abs. 1 bis 4 EGBGB belegt seine Vorstellung, dass die mit der Schuldrechtsnovelle vorgenommenen Änderungen des Verjährungsrechts grundsätzlich auch im Öffentlichen Recht Anwendung finden können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2016 - 9 A 16/15 - juris, Rn. 43 f., Urteil vom 15. März 2017 - 10 C 3/16 - juris, Rn. 19 und Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 5/18 - juris, Rn. 14 ff.).

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2021 - 70 A 5.16
    Gemäß § 638 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. beginnt diese Frist grundsätzlich "mit der Abnahme" und kann der Besteller eines Werkes daher auch bei Werkverträgen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, Mängelrechte gemäß § 633 ff. BGB a.F. regelmäßig erst nach Abnahme des Werkes geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 - juris, Rn. 24 ff., 31).
  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 200/15

    Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners: Entstehung und Verjährung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2021 - 70 A 5.16
    Für den Verjährungsbeginn ausreichend ist mithin nach dem Grundsatz der Schadenseinheit, dass dem Anspruchsteller ein fälliger Anspruch auf Ersatz eines Teilschadens entstanden ist, dessen gerichtliche Geltendmachung ihm zumutbar war (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. Juli 2021 - 11 U 104/20 - juris, Rn. 37 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 8. November 2016 - VI ZR 200/15 - juris, Rn. 15).
  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2021 - 70 A 5.16
    Eine Hemmung der Verjährung im vorgenannten Sinne tritt jedoch nur in Bezug auf den jeweils geltend gemachten prozessualen Anspruch, d.h. den Streitgegenstand der erhobenen Klage ein (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12 - juris, Rn. 145 m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2021 - 70 A 5.16
    Für die Verjährungsunterbrechung nach § 209 Abs. 1 BGB a.F. gilt nichts anderes: Auch sie tritt nur in Bezug auf den geltend gemachten prozessualen Anspruch, d.h. den Streitgegenstand der erhobenen Klage, ein (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 93/04 - juris, Rn. 15 m.w.N.; Palandt, 56. Aufl., BGB, § 209, Rn. 2, 13), wobei selbst eine zunächst erhobene Auskunfts- und Rechnungslegungsklage die Verjährung von Zahlungsansprüchen nicht unterbricht (vgl. Palandt, 56. Aufl., a.a.O., Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2021 - 70 A 5.16
    Eine Klageerweiterung führt grundsätzlich zur Rechtshängigkeit des erweiterten Antrags erst mit Zustellung dieses Antrags, sodass auch erst ab diesem Zeitpunkt die Hemmungswirkung eintritt (vgl. nur BeckOGK/Meller-Hannich, 1.9.2021, BGB, § 204, Rn. 63; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - VIII ZR 4/87 - juris, Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15

    Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit;

  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Voraussetzungen der Verwirkung

  • OLG Hamm, 16.07.2021 - 11 U 104/20

    Amtshaftung; Verjährung; Gerichtsvollzieher; Schuldnerverzeichnis

  • OLG Brandenburg, 18.02.2021 - 4 U 129/20

    Keine Aufklärungspflicht nach Mandantsende!

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